Hafennutzungsordnung für den Hafen Ruden

 

§ 1 - Geltungsbereich und Betreiber

Diese Hafenordnung gilt für die Wasser- und Landflächen des Hafens der Insel Ruden. Betreiber des Hafens ist die Apollo GmbH Fahrgastreederei.

Anschrift des Hafenbetreibers:
Apollo GmbH Fahrgastreederei
Hafenpromenade 8
17449 Peenemünde

Anmeldung über Tel.: 038371 / 20829
Mobil: 0170 / 5493446

§ 2 - Hafengebietsgrenzen

Die Hafengebietsgrenzen sind in der Anlage im Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Hafennutzerordnung.

§ 3 - Nutzung der Kaianlagen, Schwimmponton

Die Nutzung bleibt der Apollo GmbH Fahrgastreederei, Naturschutzgesellschaft Vorpommern e.V. und der DBU – Deutschen Bundesstiftung Umwelt vorbehalten.

§ 4 - An- und Abmeldung

Die nach der Hafenverordnung für Wasserfahrzeuge vorgeschriebene unverzügliche Anmeldung, nach Ankunft im Hafen, und die rechtzeitige Abmeldung, vor dem Verlassen des Hafens, hat beim Hafenmeister und bei dessen Abwesenheit telefonisch über Festnetz: 038371-20829 oder Mobil: 0170-5493446 zu erfolgen.
Durch die eingeschränkte Nutzung des Hafens betrifft dies lediglich die unter §3 genannten Nutzer.

§ 5 - Liegeplätze

Liegeplatz an der Westseite des Schwimmpontons. Ein gleichzeitiges Liegen von
2 Schiffen ist untersagt.

§ 6  - Fahrgeschwindigkeit

Alle Wasserfahrzeuge haben im Hafengebiet mit geringstmöglicher Geschwindigkeit zu manövrieren.

§ 8 - Besondere Verbote, Angel- und Badeverbot

Das Anlegen von jeglichen Segel- und Motorbooten ist im Hafen Ruden nicht gestattet.

Das Baden im Bereich des Hafens ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten.

§ 9 - Ver- und Entsorgung

An Bord anfallende Abfälle und Rückstände sind vorschriftsmäßig zu sammeln und nach Maßgabe von Bundes- und Landesrecht sowie der örtlichen Satzung zu entsorgen.

§ 11 - Rauchen und Umgang mit offenem Feuer

Das Rauchen, Grillen und der Umgang mit offenem Feuer ist verboten.

§ 12 - Verhalten bei Gefahr

Der Ausbruch von Feuer und die Feststellung sonstiger gefahrdrohender Zustände sind unverzüglich der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde oder der Feuerwehr zu melden. Anschließend ist die Apollo GmbH Fahrgastreederei zu benachrichtigen. Festnetz: 038371-20829 oder Mobil: 0170-5493446

Personen- und Schiffsunfälle sowie das drohende Sinken von Schiffen sind der Apollo GmbH Fahrgastreederei unverzüglich zu melden. Unabhängig von den Vorschriften über die Verpflichtung zur Hilfeleistung sind die Anordnungen des Hafenmeisters, der Feuerwehr und der Polizeibeamten unverzüglich zu befolgen.

§ 14 - Gültigkeit anderer Vorschriften

Soweit diese Ordnung nichts Abweichendes bestimmt, bleibt die Geltung anderer Rechtsvorschriften, insbesondere der Seeschifffahrtsstraßenordnung(SeeSchStrO), in der jeweils gültigen Fassung unberührt.

§ 15 - Inkrafttreten

Diese Hafenbenutzerordnung tritt am Tag nach der öffentlichten Bekanntmachung in Kraft.


Peenemünde, den 06.06.2021
Apollo GmbH Fahrgastreederei

Andreas Neumann
Geschäftsführer

 

Informationen zum Download

Hafennutzungsordnung

Hafengebietsgrenzen